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Schwere Vergehen auf der Autobahn:
Womit Raser, Falschparker und Geisterfahrer rechnen müssen
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Auf Deutschlands Autobahnen ist stets viel
Verkehr. Hier ist es besonders wichtig, sich an die geltende
Straßenverkehrsordnung zu halten. - Bild: Pixabay © Pexels (CC0 Creative
Commons)
von kfztech.de
Wer sich auf deutschen Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen eine
Ordnungswidrigkeit erlaubt, muss mit einer
Sanktion rechnen. Das kann ein Bußgeld sein, ein Fahrverbot, der
Entzug der Fahrerlaubnis oder sogar eine Gefängnisstrafe. Die
Höhe der Strafe hängt von der Schwere der Ordnungswidrigkeit ab
sowie davon, wie hoch die Gefährdung für die anderen
Verkehrsteilnehmer war. Die deutschen Autobahnen zählen zu den
sichersten Schnellstraßen im internationalen Vergleich. Um diese
Sicherheit zu gewährleisten, ist es notwendig, dass sich alle an
die geltenden Verkehrsregeln halten.
Wo sich weitere Informationen finden
Welche Strafen in etwa zu erwarten sind, lässt sich
beispielsweise mit dem
Bußgeldrechner für die Autobahn
errechnen. Damit haben Autofahrer eine Vorstellung dessen,
was sie im nachfolgenden Verfahren zu erwarten haben. So gibt es
laut Fahreignungs-Punktekatalog des Kraftfahrtbundesamtes
unterschiedliche Strafen für dasselbe Vergehen.
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Beispiel: schwerwiegende Zuwiderhandlung
Wer beispielsweise an einer nicht dafür
vorgesehenen Stelle auf die Autobahn oder Kraftfahrstraße
eingefahren ist, hat zunächst nichts zu befürchten. Kommt es
allerdings zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder
sogar zu einem Unfall, handelt es sich um eine schwerwiegende
Zuwiderhandlung. Hier muss der Verursacher mit einem Punkt im
Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg sowie
mit einer Geldbuße rechnen.
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So geht Fahren auf der Autobahn
Bereits beim Einfahren auf die Autobahn müssen
Kraftfahrer bestimmte Regeln beachten:
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Die Verkehrsteilnehmer sollen zügig auf die
Autobahn auffahren,
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jedoch ohne dabei die anderen Verkehrsteilnehmer
zu gefährden oder
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ohne Grund zu behindern.
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Dabei hat der fließende Verkehr auf der Autobahn
stets Vorfahrt.
Wer sich daran nicht hält, muss ein Bußgeld in Höhe
von 25 Euro einkalkulieren. Wer zu langsam auf die Autobahn auffährt
oder sogar unnötig bremst, kann mit einer Strafe rechnen. Das Ein- und
Ausfahren an nicht dafür vorgesehenen Stellen ist strikt verboten.
Auf der Autobahn gilt grundsätzlich das
Rechtsfahrgebot. Das ist so in
§ 2 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung geregelt und in selbiger
nachzulesen. Dieses Gesetz besagt, dass alle Verkehrsteilnehmer
möglichst weit rechts fahren sollen. Ein Abstand von einem Meter zum
rechten Fahrbahnrand ist dabei einzuhalten. Verkehrsteilnehmer, die das
Rechtsfahrgebot auf der Autobahn missachten, also beispielsweise
konstant auf der Überholspur fahren, obwohl rechts die Fahrspur frei
ist, können mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen. Zudem gibt es einen
Punkt im Fahreignungsregister, sollte es dadurch zu einer Gefährdung der
anderen Verkehrsteilnehmer kommen.
Geschwindigkeitsmessungen nimmt die Polizei beispielsweise mit
solchen fest installierten Radarkontrollen vor, den sogenannten
Starenkästen. - Bild: Pixabay © manfredrichter (CC0 Creative
Commons)
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Höchstgeschwindigkeit unbedingt beachten
Auf der Autobahn herrscht eine
Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Das bedeutet, dass die
Kraftfahrer auch schneller fahren dürfen, dies jedoch bei
günstigen Straßen-, Witterungs- und Verkehrsverhältnissen nicht
zu empfehlen ist.
Sich an diese
empfohlene Geschwindigkeit zu halten, hilft auch, Kraftstoff
zu sparen. Diese Richtgeschwindigkeit gilt nur, sofern keine
anderen, lokalen Geschwindigkeitsbegrenzungen bestehen. Diese
sind stets zu beachten.
Bei Missachten der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit droht schlimmstenfalls ein saftiges
Bußgeld von bis zu 600 Euro und bis zu zwei Punkte im
Fahreignungsregister in Flensburg. In sehr schwerwiegenden
Fällen lässt sich ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten
verhängen.
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In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot. Zum Überholen müssen
Kraftfahrer die linke Seite benutzen. - Bild: Pixabay © Gickel
(CC0 Creative Commons)
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Rechts überholen
Auf Deutschlands Straßen dürfen Kraftfahrer
grundsätzlich nur links überholen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass es
grundsätzlich nicht erlaubt ist, auf der rechten Spur schneller
zu fahren als auf der linken. Doch ist das Überholen auf der
rechten Fahrspur nur gestattet, wenn sich bereits eine Kolonne
auf der linken Fahrspur gebildet hat und dadurch der
Verkehrsfluss behindert ist. Allerdings dürfen die Autos rechts
lediglich in einer geringfügig höheren Geschwindigkeit
passieren. Die links fahrenden Kraftfahrer rechnen in der Regel
nicht damit, dass sie rechts überholt werden.
Kommt der Verkehr vollständig zum Erliegen,
dürfen die Kraftfahrer auf der rechten Spur maximal 20 km/h
fahren. Verstöße ahnden die Behörden mit Strafen von bis zu zwei
Punkten beim Kraftfahrtbundesamt
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Der Horror für jeden Autofahrer – Geisterfahrer
Die Autobahn
entgegen der Fahrtrichtung zu befahren, ist eine Gefährdung des
Straßenverkehrs. In der ARD-mediathek gibt es dazu einen Beitrag mit
Tipps für das richtige Verhalten in dieser Situation sowohl für die
anderen Verkehrsteilnehmer wie auch für den Geisterfahrer.
Eine Geisterfahrt ist kein Kavaliersdelikt, sondern
eine Straftat, wie sie in § 315c Strafgesetzbuch beschrieben ist.
Geisterfahrer müssen mit Führerscheinentzug, einer Geldstrafe,
mindestens drei Punkten im Fahreignungsregister sowie je nach Sachlage
sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Dieses Strafmaß wenden die
Behörden auch bei Wendemanövern oder Rückwärtsfahren auf der Autobahn
an.
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