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Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit, eine Sachanalyse |
Hans-Dietrich Zeuschner, 10.00
Als nachhaltig
wird im
allgemeinen Sprachgebrauch
eine Maßnahme oder Sache bezeichnet, die in die Zukunft hineinwirkt.
Arzneimittel haben i.d.R. nachhaltige Wirkungen, oder auch so genannte `schwere`
Mahlzeiten; sie verhindern über längere Zeit das Hungergefühl. Den gleichen
Kern trifft die Aussage, dass sich eine
gute Jugendarbeit in einem Verein „auszahlt“.
Auf dem Deutschen
Baugewerkstag 2000 äußerte sich
Bundeskanzler Schröder mit den Worten: „Wir dürfen nicht das aufessen,
worauf unsere Kinder und Kindeskinder angewiesen sind.“
Dieses Zitat unterscheidet sich substanziell deutlich von den drei
eingangs angeführten Beispielen des allgemeinen Sprachgebrauchs:
Erzeuger und Nutznießer der Nachhaltigkeit sind nicht identisch. Weiterhin hebt der Spruch auf das
betriebswirtschaftliche Prinzip Nachhaltigkeit
(in stark didaktisch reduzierter Form) ab.
Betriebswirtschaftlich
gesehen
Die Betriebswirtschaft kennt den Begriff Nachhaltigkeit seit Langem. Darunter versteht man das
Prinzip für den wirtschaftlichen Umgang mit Vermögenswerten. In einer
Periode sollen die Zugänge an Vermögensgütern eines Betriebes den Abgängen
entsprechen, so dass
der Vermögensbestand gewahrt bleibt oder anders formuliert: Damit der
Kapitalbestand eines Betriebes (mindestens) konstant bleibt, ist darauf zu
achten, dass die in einer Periode
insgesamt getätigten Bruttoinvestitionen
(mindestens) so groß sind wie der Werteverschleiß bzw. die
Abschreibung.
Abstrahiert auf den Kerngehalt
lautet das Prinzip Nachhaltigkeit:
Das Vermögen und / oder das
Verhalten eines Wesens, gleich welcher Art bzw. welcher
Natur, verändert sich durch den Zu- oder den Abgang von Substanz.
Da die Folgen von Substanzverlust in
der Regel als für das Wesen negativ bewertet werden, ist allgemein mindestens
Substanzerhaltung als ein
erstrebenswertes Ziel anerkannt.
Übrigens: Im DUDEN-Herkunftswörterbuch
von 2001 lese ich: nachhaltig, >
lange nachwirkend, stark<: Das seit dem Ende des 18.Jh.s bezeugte Adjektiv
ist eine Ableitung von dem heute veralteten Substantiv Nachhalt >etwas, das man für Notzeiten zurückbehält, Rückhalt<,
das zu dem gleichfalls veralteten >andauern, wirken<
(vgl. nach und halten) gehört.
Umweltökonomisch
gesehen
Zielt das Prinzip für den wirtschaftlichen Umgang mit Vermögenswerten
auf die Existenzsicherung eines Betriebes ab, so bezieht sich die eingangs
zitierte umweltökonomische Variante auf die Lebensbedingungen für die
kommenden Generationen. Hier geht
es um die Sicherung der Nachhaltigkeit bei regenerierbaren natürlichen Ressourcen und um
den möglichst sparsamen Umgang mit den nicht regenerierbaren. Das
betriebswirtschaftliche Prinzip
Nachhaltigkeit wird auf das Naturvermögen von
Volkswirtschaften transferiert,
d.h. auf die Summe aller in Geldeinheiten ausgedrückten natürlichen
Vermögenswerte, als da sind: Abbau
der Bestände an natürlichen Rohstoffen; Bodenerosionen; Belastung von Boden, Wald, Gewässern sowie Luft mit Schadstoffen.
Von Umwelt zum Umfeld und damit zum
Stichwort „wachsende
soziale Ungleichheit“. Im Zeitalter der Globalisierung ist nachhaltige Entwicklung nicht nur für den ökonomischen Sektor und
für unsere Gesellschaft zu fordern sondern gleichermaßen weltweit für den
Raum des Politischen mit den drei Dimensionen Polity (Form) / politischer
Handlungsrahmen, Policy (Inhalt) / Inhaltliche Handlungsprogramme, Politics (Prozeß)
/ Politischer Willensbildungs- und Enscheidungsprozess
Eine zentrale Kategorie stellt die Tugend Gerechtigkeit
dar.
Nachhaltigkeit
ist ein Maßstab für Gerechtigkeit
Gerechtigkeit wird seit der späten Antike definiert, als der feste und
beständige Wille, einem jeden das Seine zukommen zu lassen. Die klassische
Gerechtigkeitslehre beschreibt drei Dimensionen:
1.
Die Tausch-
und Vertragsgerechtigkeit meint die Realisierung des Prinzips Gegenseitigkeit,
das auf der Forderung aufbaut, das Geschuldete zu leisten, Verträge zu erfüllen.
Diese Gerechtigkeitsform basiert auf dem Äquivalenzprinzip: Leistung und
Gegenleistung z.B. Arbeit und Lohn
oder Ware und Preis müssen einander entsprechen.
Werden z.B. schwache Partner durch Lohn- bzw.
Preisdumping sowie durch Knebelverträge übervorteilt, Schulden nicht
beglichen, Verträge nicht erfüllt, so entstehen
den Betroffenen in der Gegenwart quantifizierbare Substanzverluste, mit
Folgen für die Zukunft (Prinzip
Nachhaltigkeit).
2.
Die
gesetzliche Gerechtigkeit ist
die im Gemeinsinn gründende Bereitschaft, mindestens das zum Gemeinwohl
beizutragen, was die gesetzlichen Vorschriften fordern. Sie ist gefährdet,
z.B. durch Missachten von internationalen Vereinbarungen und Verträgen,
Verstöße u.a. gegen Umweltschutzauflagen, gegen Tarifvereinbarungen
sowie gegen Steuergesetze verharmlost
und als Kavaliersdelikt angesehen werden.
In allen Fällen kann die Substanzverringerung der
Betroffenen in Geld bewertet
werden. Substanzverluste haben
Folgen für das Vermögen und/oder das Verhalten
Einzelner bzw., ggf. darauf
folgend, der Gesellschaft (Prinzip
Nachhaltigkeit).
3.
In der
Verteilungs- oder Teilhabegerechtigkeit bemisst sich die Leistung der Gesamtheit für die einzelnen Bürger
und Gruppen nach den Erfordernissen des Gemeinwohls und damit nach den Möglichkeiten
der Gesamtheit. Der verhältnismäßige Ausgleich geschieht nach dem
Proportionalitätsprinzip. Austeilende Gerechtigkeit meint die Bereitschaft der
Regierenden, jeden Bürger in angemessener Weise am Gemeinwohl teilhaben zu
lassen, an den Gütern, am inneren und äußeren Schutz, an Recht und Frieden,
an den Voraussetzungen zur Entfaltung persönlichen und sozialen Lebens. Treten
hier Substanzveränderungen ein, hat dies Folgen für das Verhalten und/oder das
Vermögen der Betroffenen und in der Folge der Gesellschaft
(Prinzip Nachhaltigkeit).
H.-D. Zeuschner
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19.02.15