Die 1. Neuordnung ist nicht tot, es lebe die 2. Neuordnung |
Hans-Dietrich
Zeuschner, 06.03
Wir schreiben das Jahr 2003, die 2. Neuordnung der handwerklichen
Metallberufe und damit auch des Berufs des Kraftfahrzeugmechanikers / der
Kraftfahrzeugmechanikerin steht unmittelbar bevor. Bereits 1989 sind diese
Berufe erstmalig neu geordnet worden. Einige Passagen zu diesem Thema in
verschiedenen aktuellen Stellungnahmen u.a. bei www.kfztech.de
lassen den Schluss zu, dass die Verordnung über die Berufsausbildung
zum Kraftfahrzeugmechaniker/ zur Kraftfahrzeugmechanikerin
vom 4. März 1989 sowie der hierauf abgestimmte KMK-Rahmenlehrplan
bzw. die hieraus entwickelten MK-Richtlinien heute immer noch
nicht hinreichend bekannt sind. Weiterhin kann
aus eigener Anschauung berichtet werden,
dass eine nicht zu vernachlässigende Anzahl Auszubildender des
Kfz-Mechanikerhandwerks in Betrieben immer noch über weite Strecken
„traditionell“ ausgebildet und ebenso in Berufsschulen unterrichtet wird.
Deshalb wird nachstehend, gestützt auf Archivmaterial, an tragende Elemente der
1. Neuordnung der Metallberufe sowie an die Änderungen der Nds BbS-VO von 1996
erinnert. Ausführliche Abhandlungen können in der einschlägigen
Literatur der relevanten Jahre nachgelesen
werden.
Zur
ersten Neuordnung der handwerklichen Metallberufe von 1989
„Die Berufsausbildung hat eine breit angelegte berufliche Grundbildung
und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit
notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem geordneten
Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen
Berufserfahrungen zu ermöglichen“ (§ 1 (2) Berufsbildungsgesetz von
1976).
Im
März 1989 hat der Bundesminister für Wirtschaft
die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechaniker/
zur Kraftfahrzeugmechanikerin erlassen. Passagen wie:
„Anhalten zur Ordnung, Sauberkeit und Pünktlichkeit“, die im überholten Berufsausbildungsplan nachzulesen sind,
findet man in der neuen Verordnung nicht mehr. Neben den Hinweisen auf die
Sekundärtugenden sind methodische
Aussagen und undifferenzierte Angaben über zu erwerbende bzw. zu vermittelnde
Kenntnisse und Fertigkeiten ersatzlos gestrichen worden.
Auf einen Nenner gebracht, kann man sagen:
Der
bis dahin geltende Berufsausbildungsplan ist aus dem Verständnis einer
traditionell geprägten handwerklichen Lehre entwickelt und formuliert worden, während
der Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum
Kraftfahrzeugmechaniker/ zur Kraftfahrzeugmechanikerin von 1989 systematisch
und prägnant die Fertigkeiten und Kenntnisse im Sinne von §1(2) Berufsbildungsgesetz
mit Weitblick beschreibt.
Für
die Zukunft qualifizieren
1969
-1989, zwanzig Jahre sind ins Land gegangen, bis die Ausbildung der
handwerklichen Metallberufe generell und speziell eben auch die des
Kraftfahrzeugmechanikers, reformiert worden ist. Die KfzMAusbV
ist zwar, wie oben erwähnt, vom Bundesminister für Wirtschaft erlassen, jedoch
von den zuständigen Tarifpartnern ausgearbeitet/ausgehandelt worden. Die
Intentionen für dieses Angehen werden treffend vom Berufsbildungsinstitut
mit „Für die Zukunft qualifizieren“ beschrieben.
Das
Handwerk skizziert unter der Überschrift „Ein Konzept für die
Zukunft“ folgende
wesentliche Ziele:
Beachtung der Rechtsgrundlage und der Anlage A der HwO d.h.
"Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können"
Stärkung des dualen Systems; neue Verständigungsebene mit der
Berufsschule, Einflussnahme auf die Rahmenpläne der Berufsschulen
Weiterentwicklung der traditionell gewachsenen und bewährten Strukturen
und Förderung neuer Techniken
Durchsetzung eigener, individueller Berufsprofile mit breit verwertbaren
und zukunftsorientierten Qualifikationen
Wahrnehmung der Interessen von Klein- und Mittelbetrieben
Offenheit für neue Berufsstrukturen. sofern es Ergebnisse der Sachverständigenarbeit
sind.
Erweiterung der Anteile betrieblicher Praxis auf dreieinhalb Jahre
Gleichwertigkeit von Berufen im Hinblick auf die Gesellenebene (keine
Gesellen 2. Klasse)
Erhöhung der Attraktivität handwerklicher Metallberufe in der Öffentlichkeit
Der zweite Tarifpartner, die IG Metall, sieht in der Neuordnung
einen wichtigen Beitrag zur Sicherung
und Erweiterung beruflicher
Qualifikationen und hat folgende
Thesen formuliert:
Qualifizierung und Mitgestaltung von Arbeit und Technik gehören
zusammen.
Zur beruflichen Qualifikation von Arbeitnehmern/-innen gehören auch Fähigkeiten
wie selbständiges Denken, Planen und Handeln.
Eine zukunftsorientierte berufliche Bildung umfasst auch die Fähigkeit
und Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung.
Berufliche Qualifikationen müssen eine ausreichende Grundlage zur Bewältigung
qualifikationsbezogener Risiken im Arbeitsleben schaffen.
Über berufliche Bildung müssen Kompetenzen zur selbstbestimmten und
solidarischen Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen erworben werden können.
Zielkonflikt
Die
vorstehenden Stellungnahmen enthalten zwei bisher als konkurrierend angesehene
Ziele:
Handwerk:
Die Berufsbildung hat sich an den Bedürfnissen der Wirtschaft zu
orientieren. Der Lernprozess ist inhaltlich und methodisch so anzulegen, dass
die Ausgebildeten im Betrieb effizient eingesetzt und reibungslos eingegliedert
werden können.
IG
Metall:
Die Berufsausbildung hat für eine Erweiterung von menschlichen,
insbesondere sozialen Handlungsmöglichkeiten zu sorgen. Der Ausbildungsprozess
soll inhaltlich und methodisch so angelegt sein. dass der Ausgebildete sich persönlich
entfalten und sich am Geschehen im Betrieb
politisch beteiligen kann.
Das
Niedersächsische Landesinstitut für Lehrerbildung, Lehrerweiterbildung und
Unterrichtsforschung
vertritt
die These, dass das eine Ziel
nicht ohne das andere zu verwirklichen ist. Es meint weiter:
Mit
der Neuordnung der Metallberufe „kann ein Beitrag zur ökonomischen
Effizienz geleistet und zugleich ein höheres Maß selbstgesteuerter Arbeit
verwirklicht werden, um einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem natürlichen
Gegenstand ‚Arbeit‘ zu ermöglichen. Die Bedeutung von ‚Arbeit‘ als
Existenzgrundlage und als Möglichkeit für individuell-soziale
Sinnfindung stellt sich hier in einem neuen Gewand!“ Als gute Gründe für die
Neuordnung nennt das angeführte Institut u.a.:
„Bei
den Ausbildungszielen wurden technische Entwicklungen berücksichtigt, die
sich bereits heute konkret für die Zukunft abzeichnen. Die angestrebte Facharbeiterqualifikation
wird nicht als Summe von Kenntnissen und Fertigkeiten verstanden, sondern als
die Fähigkeit, mit Denk- und Arbeitszusammenhängen kompetent umzugehen. In den
Prüfungen werden u.a. Arbeitsproben gefordert, bei denen die berufliche Handlungsfähigkeit,
die
selbständiges
Planen
Durchführen
Kontrollieren
umfasst,
beurteilt wird.“ Diese Zielsetzung ist ausformuliert in Teilen des Ausbildungsberufsbildes.
wie
Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und
Bewerten der Arbeitsergebnisse
Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen.
Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen. hydraulischen,
pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Systemen und Anlagen
Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen
Beurteilen von Schäden an Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen
Kontrollieren der durchgeführten Arbeiten unter Einbeziehung
angrenzender Bereiche
Keine antiquierten Begriffe
Die
vorstehenden Zitate deuten bereits an, dass ebenfalls die Begrifflichkeit in dem
neuen Ausbildungsplan, er korrespondiert inhaltlich mit dem in § 4
dargestellten Berufsbild, zeitgemäß ist. Waren in der alten Fassung z.B. für die
ersten drei Halbjahre Tätigkeiten wie Einführung - Anhalten zu – Erlernen
– Übungen – Hilfeleistung - einfache Arbeiten/Bearbeitung angeführt,
so findet man in der Fassung von 1989 als Interpretation bereits des ersten
vorstehend genannten Teils des Ausbildungsberufsbildes differenzierte
Hinweise auf qualifizierte Tätigkeiten die bisher bei Meisterlehrgängen eine
Rolle gespielt haben wie Arbeitsschritte unter Beachtung mündlicher und
schriftlicher Vorgaben abstimmen und festlegen -
Arbeitsablauf sicherstellen - Teilebedarf abschätzen und bereitstellen -
Halbzeuge und Normteile nach technischen Unterlagen bereitstellen -
Informationen für Fertigung und Instandhaltung beschaffen -
Werkstoffeigenschaften von Eisen- und Nichteisenmetallen sowie Kunst- und
Naturstoffen unterscheiden.
Völlig
neue Gegenstände
Völlig
neu im Ausbildungsberufsbild sind die Gegenstände
Aufbau
und Organisation des Ausbildungsbetriebes
Arbeits-
und Tarifrecht, Arbeitsschutz
Arbeitssicherheit,
Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
Um
keine Unklarheiten aufkommen zu lassen: Die vorstehenden Gegenstände sind stets
betriebsbezogen abzuhandeln und deshalb durch die Ausbildenden/Ausbilder zu
vermitteln.
Im
Frühjahr 1992 sind die letzten Gesellenprüfungen nach den alten Vorschriften
gelaufen. Vor Ablauf des zweiten Ausbildungsjahres d.h. bereits im Sommer 1991
waren Zwischenprüfungen gemäß der neuen Verordnung angesagt.
Weil
der Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugmechaniker / Kraftfahrzeugmechanikerin, wie
vorstehend beschrieben, durch die KfzMAusbV vom 4.März 1989 grundlegend
neu geordnet worden ist, haben die Ausbildenden sowie ihre
Ausbilder in der Folgezeit erheblich umdenken / umlernen / umorganisieren
müssen, um mit Weitblick und vorschriftsmäßig, damit verantwortungsvoll,
ihren handwerklichen Nachwuchs auszubilden.
Auswirkungen auf die Berufsschule
Im
Rahmen der Neuordnung von 1989 hat die Kultusministerkonferenz für die Berufe
des Schwerpunktes Kfz-Technik zeitgemäße
Rahmerlehrpläne beschlossen. Seither muss im Unterricht der
Berufsschule von realen technischen Gesamtsystemen und nicht von den abstrakten
Inhalten einer umfangreichen Fachsystematik ausgegangen werden. Den Schülern
ist Wissen nicht abstrakt und losgelöst von konkreter Technik zu vermitteln.
Wissensvermittlung hat sich am konkreten Arbeitsprozess zu orientieren. Dabei
hat fächerübergreifendes Lernen unter Einbeziehung der Umwelterziehung und die
Hinführung zum strukturierten Lernen und Denken im Vordergrund zu stehen. Vor
dem Hintergrund von Stofffülle, Informationsüberflutung und lnflationierung
fachwissenschaftlicher Begriffe in den Lehrplänen sind exemplarische
Problemstellungen notwendig. Damit handlungsorientiertes
Lernen, problembezogene Unterrichtsarbeit und die Entwicklung von Team-
und Kooperationsfähigkeit möglich wird, muss im fachtheoretischen Bereich
verstärkt Experimentalunterricht mit geeigneten Medien in zweckentsprechenden Räumen
durchgeführt werden.
Experimentalunterricht
als intergranter
Bestandteil des neugeordneten Unterrichts im Schwerpunkt Kfz-Technik
In der Berufsschule soll Schülern und Schülerinnen
Handlungskompetenz d.h.,
die Bereitschaft und Fähigkeit des Einzelnen, sich in gesellschaftlichen,
beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, bewusst und sozial
verantwortlich zu verhalten, vermittelt werden.
Nach
den Definitionen der Kultusministerkonferenz beinhaltet Handlungskompetenz
drei
Dimensionen:
►
Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit,
Aufgabenstellungen zielorientiert, sachgerecht und selbständig zu lösen und
die Ergebnisse zu bewerten.
► Humankompetenz bezeichnet
die Bereitschaft und Fähigkeit, als Individuum die Anforderungen,
Entwicklungschancen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem
Leben zu erkennen und zu bewerten, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne
zu entwickeln. Sie umfasst personale Eigenschaften wie Selbständigkeit, Kritikfähigkeit,
Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit und Wertorientierung.
►Sozialkompetenz
bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale
Beziehungen zu gestalten sowie Zuwendungen und Spannungen zu erfassen. Hierzu
gehört insbesondere die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.
Die
Durchführung von Demonstrationen und Versuchen im Berufschulunterricht (kurz
Experimentalunterricht genannt) sind ein über Jahrzehnte erprobtes und bewährtes
methodisches Instrument, insbesondere im naturwissenschaftlich-technischen
Unterricht. Durch die Neuordnung der gewerblich-technischen Ausbildungsberufe
ist der Experimentalunterricht zum integranten Bestandteil der didaktischen
Konzeption des Unterrichts in den Fächern der beruflichen Fachrichtung
geworden. Versuche sind in besonderer Weise geeignet, die Fachkompetenz
und die Humankompetenz der Schüler/Schülerinnen zu fördern und zu entwickeln.
Bei dieser Form des Experimentalunterrichts liegt die Handlungsinitiative im
Wesentlichen bei den Schülern/Schülerinnen. Die Lehrkraft wird aufgaben- und
situationsbezogen von behutsam-zurückhaltend bis planvoll-gezielt
Einstieg, Planung, Durchführung und Auswertung der Versuche begleiten
bzw. betreuen.
Bei
Demonstrationen werden die unterrichtlichen Impulse i.d.R. von der
Lehrkraft ausgehen.
Eine
erfolgreiche Demonstration setzt eine aktive Lernhaltung der Schüler/Schülerinnen
voraus, die Aufmerksamkeit, Konzentration und geistige Anspannung erfordert, um
gezielt beobachten, analysieren und verknüpfen zu können.
Theorie-
und Fachpraxislehrer sind sich darin einig dass Unterricht in den Fächern der
beruflichen Fachrichtung ohne einen gewichtigen Experimentalanteil
- so wie er im Jahre 2003,
bedingt durch die unzureichenden Gegebenheiten an einer großen Anzahl von
Berufsbildenden Schulen, noch überwiegend praktiziert wird - den Ansprüchen der 1.
Neuordnung nicht genügt.
Schulfächer haben ausgedient
Wissenschaftsdisziplinen
z.B. Mathematik, Physik, Ingenieurwesen, bestimmen seit eh und je die
Strukturierung von Schulfächern in der Berufsschule. Im Ergebnis gibt es
z.B. eine Mathematik für
Kraftfahrzeugmechaniker, eine Physik für Heizungsbauer
oder eine Technologie für spanende Berufe.
Kritiker
der wissenschaftssytematisch strukturierten Fächer führen u.a. an, dass
die
Fächer ein inhaltliches
Eigenleben führen mit der Tendenz zur Stofffülle
nicht
Berufsnotwendigkeit prägendes Auswahlkriterium ist sondern
Wissenschaftsanspruch ist
die
Fächer zu weit von betrieblichen Arbeitsprozessen entfernt sind
der
Transfer Theorie – Praxis in aller Regel nicht gelingt, weil die
Transferschritte zu groß sind.
hierdurch
letztlich der Erwerb von Schlüsselqualifikationen erschwert wird.
Aus diesen Überlegungen heraus ist man abgegangen von der Wissenschaftssystematik und orientiert sich nunmehr nachdrücklich an Arbeitsprozessen. 1996 ist für alle gewerblich-technischen Ausbildungsberufe eine Abkehr von den Unterrichtsfächern des berufsbezogenen Unterrichts verordnet worden. Die Orientierung erfolgt seither am Lernfeldkonzept mit den Leitzielen
Vermittlung einer umfassenden allgemeinen und beruflichen
Handlungskompetenz
Orientierung an konkreten beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen
ganzheitliches Lernen
Wechselspiel von Kasuistik und Systematik
Hierdurch
ist, nach den Worten des Niedersächsischen Kultusministerium,
die Konzeption der Handlungsorientierung und der Bezug der schulischen
Ausbildung auf die Anforderungen der beruflichen Wirklichkeit und die
Notwendigkeit der Lernortkooperation im Rahmen der Berufsausbildung
konsequent weiterentwickelt
worden.
Wie
in den meisten Bundesländern sind in Niedersachsen
die KMK-Rahmenlehrpläne unverändert
d.h. ohne landesspezifische Modifikation in Kraft gesetzt
worden. Die im jeweiligen Schuljahr unterrichteten Lernfelder werden als
solche im Zeugnis besonders
ausgewiesen und jeweils mit einer Note versehen (vgl. Anhang). Dadurch werden
der Informationsgehalt und die Aussagekraft der Zeugnisse erheblich gesteigert.
ANHANG
Verordnung
über die Berufsausbildung
zum
Kraftfahrzeugmechaniker/zur Kraftfahrzeugmechanikerin
(Kraftfahrzeugmechaniker-Ausbildungsverordnung
— KfzMAusbV)
Lesen
Sie viele weitere Berichte von Herrn Zeuschner auf
Zu dem Bericht von H. Zeuschner liegt die folgende Anmerkung vor:
Bernd Janowski (Verlagsleiter Christiani-Verlag, bernd.janowski@t-online.de
) am Mittwoch, 28 April, 2004
Zum Thema Neuordnung in den Kfz.-Berufen
Als Redakteur so mancher Schulbücher für die Berufsschule ist es doch
immer wieder erstaunlich, welche Probleme mit Verabschiedung der
Neuordnung in der schulischen Praxis auftreten. Erstaunlich und auch
gleichzeitig nachvollziehbar!? Nur ganz kurz hierzu ein Beispiel, das m.
E. gar nicht so selten auftaucht.
Immer dann, wenn im Kreise von sog. "Experten" - zumeist Mitglieder
verschiedener Lehrplankommissionen - die Neuordnung lang und breit
vorgestellt wird, herrscht in der zuhörenden Lehrerschaft zum Teil große
Übereinstimmung mit den vorgetragenen Inhalten. Aber immer dann, wenn
die Berufsschullehrer unter sich das Thema diskutieren, treten
Verständnis- und Vermittlungsprobleme auf, die vorher scheinbar gar
nicht vorhanden waren. In diesen Kreisen und in diesen Diskussionen
tauchen plötzlich die Fragen auf, die eigentlich im Vorfeld hätten
geklärt werden müssen. Mitnichten! Die Diskussion über die Inhalte der
Neuordnung geht an dieser Stelle erst einmal richtig los.
Stellungnahme
von H. Zeuschner zur Anmerkung von H. Janowski
Die
Erklärung für das angesprochene Phänomen ist relativ einfach.
Das
Rahmenlehrplan-Prozedere beginnt damit: „Zur Koordinierung der beruflichen
Ausbildung treten Beauftragte der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung,
Wirtschaft und Finanzen, Bildung und Wissenschaft sowie des für die
Ausbildungsordnung jeweils zuständigen Fachministers und je ein Beauftragter
der Kultusminister (-senatoren) der Länder als Koordinierungsausschuss
zusammen.“ „Um bei der Erarbeitung von Entwürfen der Ausbildungsordnungen
und Rahmenlehrpläne die notwendige Abstimmung zu gewährleisten, finden
gemeinsame Sitzungen von Sachverständigen des Bundes und der Länder statt.
Forschungsergebnisse des Bundesinstituts für Berufsbildung sollen den
Beratungen zugrunde gelegt werden.“ (Original"ton" KMK)
………….
An
Sitzungen der Richtlinienkommissionen in Niedersachsen nehmen Beauftragte des
Kultusministers, von den Bezirksregierungen ausgewählte BBS-Lehrer, sie müssen
nicht immer sachkundige Fachlehrer sein, sowie Vertreter des Landesschulbeirats
teil.
Die
Gremien auf Bundes- und auf Landesebene wollen sich m.E. nicht dem Vorwurf
aussetzen, das Arbeitsfeld fehlerhaft und/oder unvollständig beackert zu haben.
Deshalb sind Rahmenlehrpläne und Richtlinien relativ abstrakte Maximalpläne,
die von den Fachlehrern vor Ort inhaltlich und didaktisch reduziert und auf die
herrschenden Verhältnisse zugeschnitten werden müssen. Leider kann ich nicht
davon berichten, dass in meiner aktiven Zeit nach der Herausgabe von neuen
Richtlinien eingereichte Änderungswünsche
berücksichtigt worden wären.
Selbst
Eingangsbestätigungen blieben aus.
Hans-Dietrich
Zeuschner, 10.05.04
Wiesinger
19.02.15