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20 Minuten Unterrichtsbeobachtung – eine absurde Idee 

Hans-Dietrich Zeuschner, 03.06

Im Entwurf „Schulinspektion in Niedersachsen“ (Anhörungsentwurf  Dezember 2005) RdErl. D. MK v.  01.2006 …- VORIS …- 25 lese ich u.a. die Zeilen:

„2. (2)  Jede Schulinspektion umfasst  …….

b) Unterrichtsbeobachtungen bei mindestens 50 vom Hundert der Lehrkräfte……..

2. (3) Die Bewertung der Schul- und Unterrichtsqualität erfolgt auf der Basis des bekannt gegebenen Qualitätsprofils mit Qualitätskriterien und Bewertungsnormen. Sie wird unabhängig vom sozialen Umfeld oder den besonderen Rahmenbedingungen der Schule getroffen, ……..

3.2 (2)  Die Lehrkräfte werden grundsätzlich nicht vorher informiert, ob bzw. wann sie im Unterricht besucht werden. Die Auswahl, die Reihenfolge und die Dauer der Unterrichtsbeobachtungen werden durch das Inspektionsteam festgelegt. In der Regel umfasst eine Unterrichtsbeobachtung etwa 20 Minuten.

3.2 (3) Eigenverantwortlicher Unterricht von Anwärterinnen bzw. Anwärtern und Referendarinnen und Referendaren sowie Vertretungsunterricht wird in die Unterrichtsbeobachtungen einbezogen.“

   Als langjähriger Fachleiter und Lehrbeauftragter habe ich mehrere Hundert  Unterrichtsbesuche durchgeführt, sowie eine entsprechend große Anzahl Lehrproben abgenommen. Dabei hat mir – wie  ebenfalls meinen Fachleiterkollegen - das beigefügte Formular sehr gute Dienste geleistet. Es basiert auf Forschungsergebnissen der Schweizer Unterrichtsforscher  Messmer und Flüglister und ist  an unserem Studienseminar mehrfach modifiziert  worden.  Während auf der linken Seite  des Formulars  (DIN A 3, zweiseitig) Kriterien mit Erläuterungen sowie ein Bewertungsschema angeordnet  sind, bietet die rechte Seite Raum zum freien Protokollieren (hier z.T. abgeschnitten). Auf Grund der  nachstehend aufgeführten  Eigenheiten von Unterricht,  enthielten die teils während und teils nach den Besuchen ausgefüllten Berichtsbögen, je nach Lage der Dinge, eine größere oder kleinere Anzahl Lücken.

Unterricht hat – wie schon in  meinem  ersten Beitrag dargestellt - Prozesscharakter und ist in jedem einzelnen Fall

  • komplex
  • vielschichtig
  • situationsgebunden
  • personengebunden
  • einmalig
  • ………..

und  deshalb selbst mit dem besten Beobachtungsinstrumentarium lediglich fragmentarisch  und bestenfalls annähernd objektiv erfassbar und beschreibbar. 

Auf Grund meiner Erfahrungen halte ich es für unmöglich,

Diese Zeilen habe ich am 22.März 2006 verfasst, in Unkenntnis der Kriterien für die oben unter 2. (3) angeführten Qualitätskriterien und Bewertungsnormen. Sollte der niedersächsische Kultusminister tatsächlich den Stein der Weisen gefunden haben?

Ein Instrument, das sich zigtausendfach bei Unterrichtbesuchen und Lehrproben bewährt hat

 Formular Vorderseite

  Schulinspektion Formular

Formular Rückseite

 

Schulinspektionsbericht 1 

 

 

Schulinspektionsbericht 2 

 

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 Hans-Dietrich Zeuschner


Lesen Sie hierzu auch: Mit einem Mammutinstrument über eine Stippvisite berichten

Der Fachbeitrag wurde weder gekürzt noch inhaltlich verändert.

Wiesinger

19.02.2015