www.kfztech.de |
20 Minuten Unterrichtsbeobachtung – eine absurde Idee |
Hans-Dietrich
Zeuschner, 03.06
Im Entwurf „Schulinspektion in Niedersachsen“ (Anhörungsentwurf Dezember 2005) RdErl. D. MK v. 01.2006 …- VORIS …- 25 lese ich u.a. die Zeilen:
„2.
(2) Jede Schulinspektion
umfasst ……. b)
Unterrichtsbeobachtungen bei mindestens 50 vom Hundert der Lehrkräfte…….. 2.
(3) Die Bewertung der Schul- und Unterrichtsqualität erfolgt auf der
Basis des bekannt gegebenen Qualitätsprofils mit Qualitätskriterien und
Bewertungsnormen. Sie wird unabhängig vom sozialen Umfeld oder den
besonderen Rahmenbedingungen der Schule getroffen, …….. 3.2
(2) Die Lehrkräfte werden
grundsätzlich nicht vorher informiert, ob bzw. wann sie im Unterricht
besucht werden. Die Auswahl, die Reihenfolge und die Dauer der
Unterrichtsbeobachtungen werden durch das Inspektionsteam festgelegt. In
der Regel umfasst eine Unterrichtsbeobachtung etwa 20 Minuten. 3.2 (3) Eigenverantwortlicher Unterricht von Anwärterinnen bzw. Anwärtern und Referendarinnen und Referendaren sowie Vertretungsunterricht wird in die Unterrichtsbeobachtungen einbezogen.“ |
Als langjähriger Fachleiter und Lehrbeauftragter habe ich mehrere Hundert Unterrichtsbesuche durchgeführt, sowie eine entsprechend große Anzahl Lehrproben abgenommen. Dabei hat mir – wie ebenfalls meinen Fachleiterkollegen - das beigefügte Formular sehr gute Dienste geleistet. Es basiert auf Forschungsergebnissen der Schweizer Unterrichtsforscher Messmer und Flüglister und ist an unserem Studienseminar mehrfach modifiziert worden. Während auf der linken Seite des Formulars (DIN A 3, zweiseitig) Kriterien mit Erläuterungen sowie ein Bewertungsschema angeordnet sind, bietet die rechte Seite Raum zum freien Protokollieren (hier z.T. abgeschnitten). Auf Grund der nachstehend aufgeführten Eigenheiten von Unterricht, enthielten die teils während und teils nach den Besuchen ausgefüllten Berichtsbögen, je nach Lage der Dinge, eine größere oder kleinere Anzahl Lücken.
Unterricht
hat – wie schon in meinem
ersten Beitrag dargestellt - Prozesscharakter und ist in jedem
einzelnen Fall
und deshalb selbst mit dem besten Beobachtungsinstrumentarium lediglich fragmentarisch und bestenfalls annähernd objektiv erfassbar und beschreibbar. |
Auf Grund meiner Erfahrungen halte
ich es für unmöglich,
Diese Zeilen habe ich am 22.März 2006 verfasst, in Unkenntnis der Kriterien für die oben unter 2. (3) angeführten Qualitätskriterien und Bewertungsnormen. Sollte der niedersächsische Kultusminister tatsächlich den Stein der Weisen gefunden haben?
Ein
Instrument, das sich zigtausendfach bei Unterrichtbesuchen und Lehrproben bewährt
hat
|
Formular
Rückseite
|
|
Lesen Sie hierzu auch: Mit
einem Mammutinstrument über eine Stippvisite berichten
Der Fachbeitrag wurde weder gekürzt noch inhaltlich verändert.
Wiesinger
19.02.2015