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von kfztech.de Welchen Reifen darf ich denn eigentlich auf meine Felgen aufziehen? Die richtigen Reifen zu finden ist gar nicht mehr so einfach, seit es die Zulassungsbescheinigung gibt.kfztech.de und der BRV (Bundesverband Reifenhandel) helfen weiter.Wer einen Personenkraftwagen heute mit neuen Reifen bestücken will, hat die Qual der Wahl. Denn die Anzahl der im Reifenersatzgeschäft angebotenen Marken, Dimensionen und Modellvarianten ist nahezu unüberschaubar. Bezüglich Preis- und Leistungsverhältnis findet man in den einschlägigen Autozeitschriften und Automobilclubs jede Menge Bewertungen aus ihren selbst durchgeführten Tests und muss sich dann entscheiden. Ein unabhängiges Testportal, dass von den Autofahrern bewertet finden Sie auf Reifentest.com.
Darauf soll aber hier gar nicht eingegangen werden. Denn die Mühe sich zwischen Preis, Komfort und "Leistungsvermögen" des Reifens zu entschiden, muss sich jeder Autofahrer selbst machen. Einen ersten Anhaltspunkt bezüglich der richtigen Reifengröße bietet ein Blick in die Fahrzeugpapiere. Doch seit Einführung der neuen
zweiteiligen „Zulassungsbescheinigung“,
die ab Herbst 2005 die früher gebräuchliche
Kombination aus Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
abgelöst hat, ist dies tatsächlich nur noch ein
erster Anhaltspunkt. Denn Teil I dieser
Zulassungsbescheinigung weist jeweils für Vorder-
und Hinterachse lediglich eine zulässige
Reifengröße aus und macht auch keine Angaben mehr
zu Felgen (auch als Räder bezeichnet), während im
früheren Fahrzeugschein zumeist mehrere
verwendbare Größen angegeben waren. Auswahl über den "alten" Fahrzeugschein:
Auswahl über die Zulassungsbescheinigung:
Auswahl über die EU-Übereinstimmungsbescheinigung:
Je nach Fahrzeug kann die hier gefundene Auswahl
schon beträchtlich sein, doch möglicherweise gibt es sogar noch mehr
Rad-/Reifenkombinationen, mit denen das Auto legal im öffentlichen
Verkehr bewegt werden dürfte. „Denn genau so zulässig wie die durch den
Fahrzeughersteller frei gegebenen und in die Fahrzeugpapiere
eingetragenen Bereifungen sind solche, die der EU-Richtlinie 92/23/EWG
entsprechen und gemäß den im Anhang zu dieser Richtlinie fest gelegten
Vorschriften montiert sind“, erläutert Hans-Jürgen Drechsler,
Geschäftsführer des Bundesverbandes Reifenhandel und
Vulkaniseur-Handwerk (BRV e.V., Bonn).
Was bedeutet dies konkret?ie Reifen müssen für die EG typengenehmigt sein. Das ist erkennbar an dem auf der Reifenflanke einvulkanisierten E-/ECE-Kennzeichen, das seit Herstellungsdatum 1. Oktober 1998 für Motorrad-, Pkw- und Lkw-Neureifen verbindlich ist.
Zudem muss die maximale Tragfähigkeit
jedes Reifens, der an einem Pkw montiert wird, für die Achse mit der
höchsten Belastung mindestens der Hälfte der vom Fahrzeughersteller
angegebenen höchsten Achslast entsprechen. Diese findet sich im
alten Fahrzeugschein unter Ziffer 16 und in der neuen
Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer 7.1-7.3.
Wenn also beispielsweise das Zulassungspapier die
höchste Achslast mit 1.230 kg ausweist, muss jeder der an diesem
Fahrzeug montierten Reifen mindestens eine Tragfähigkeit von 615 kg
haben. Das wiederum ist für den Fachmann erkennbar an dem so genannten
Trahfähigkeitsindex,
einer zwei- bis dreistelligen Zahl am Ende der Größenbezeichnung des
Reifens. Bei einem Reifen der Größe 195/65 R 15 91 T z.B. kennzeichnet
die Zahl 91 (615 kg) die maximale Tragfähigkeit des Reifens in
Abhängigkeit der spezifizierten Geschwindigkeit.
Außerdem muss jeder Reifen, mit dem ein
Fahrzeug ausgerüstet ist, ein
Geschwindigkeitskategoriesymbol aufweisen, das der
bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zuzüglich
einer so genannten TÜV-Toleranz (Faustregel: 9 km/h) entspricht. Die
Höchstgeschwindigkeit des Autos ist vom Fahrzeughersteller fest
gelegt und in Ziffer 6 des Fahrzeugscheins bzw. Ziffer T der
Zulassungsbescheinigung Teil I angegeben. Auch hierzu ein Beispiel: Weist die Zulassungsbescheinigung eine
Kfz-Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h aus, müssen die Reifen am
Fahrzeug mindestens 189 km/h aushalten, was dem
Geschwindigkeitsindex T (= Höchstgeschwindigkeit 190 km/h) oder
höher (U, H, VR, V, ZR, W oder Y) entspricht. In diesem Index, einem
oder zwei Buchstaben am Ende der Größenbezeichnung des Reifens, ist die
vom Reifenhersteller zugelassene Höchstgeschwindigkeit des Reifens
verschlüsselt.
„Die Materie ist für den Laien sehr kompliziert, denn wer kennt
schon die Indices für Tragfähigkeit und Geschwindigkeit? Deshalb
würde ich jedem Autofahrer raten, sich nur das Wichtigste zu
merken“, empfiehlt Reifenexperte Drechsler. „Erstens: es gibt
zulässige Alternativen zu den von den Autoherstellern frei gegebenen
Pkw-Bereifungen – auch wenn sie sich von diesen unterscheiden. Und zweitens: für die Verwendung dieser Alternativen ist keine Änderung/Ergänzung der Fahrzeugpapiere erforderlich!“ So ist zum Beispiel für einen VW Passat 3 C (103 KW, 2,0 TDI) mit laut Zulassungspapieren frei gegebener Reifendimension 205/55 R 16 94 H und maximaler Achslast von 1.160 kg die Reifendimension 205/55 R 16 mit einem Tragfähigkeitsindex 89, 90 oder 91 genau so zulässig wie die von Fahrzeughersteller frei gegebene – ohne Eintrag in die Fahrzeugpapiere. Wer die zusätzlichen Möglichkeiten ausloten will (zum Beispiel weil der Wunschreifen kurzfristig nicht verfügbar ist), sollte das besser dem Reifenfachmann überlassen. Oder sich im Zweifel nur an die Rad-/Reifenkombinationen halten, die explizit die Freigabe des Fahrzeugfabrikanten haben. Drechsler: „Selbst da gibt es ja noch Auswahl genug – Reifen verschiedener Hersteller und meist sogar noch pro Hersteller in zahlreichen Modell- und Profilvarianten!“ Auch dafür hat natürlich der spezialisierte Reifenfachhandel – schnell zu finden über die Fachhändler-Suchfunktion auf der BRV-Verbraucherplattform www.reifen-kompetenz.de – die entsprechende Beratungskompetenz. Thema MischbereifungZur häufig gestellten Frage der Mischbereifung hier einige klärende Angaben: Es ist durchaus erlaubt, Sommer- und Winterreifen gleichzeitig am Fahrzeug zu montieren. Der Gesetzgeber schreibt in der StVZO §36 lediglich eine gleiche Bauart vor. Gemeint sind hier entweder Diagonal- oder Radialreifen. Diagonalreifen findet man aber im Pkw Bereich im Prinzip fast gar nicht mehr (Oldtimer). Unter unzulässiger „Mischbereifung“ versteht der Gesetzgeber also lediglich die Kombination von Radial- und Diagonalreifen. Zusätzlich schreibt die Europäische Richtlinie 92/23/EWG, dass alle an derselben Achse montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein müssen. Das bedeutet, Hersteller, Größenbezeichnung und Verwendungsart der Reifen müssen identisch sein. Diese Anforderung bezieht sich allerdings nur auf die Erstausstattung und die Montage der Reifen durch die jeweiligen Fahrzeughersteller. Später komme es lediglich auf die Einheitlichkeit der Reifenbauart an.Was die üblicherweise praktizierte Mischbereifung betrifft, gibt es demnach also keine rechtlichen Einschränkungen. Die montierte Reifengröße vorne/hinten muss natürlich mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen (im „alten“ Fahrzeugschein unter Ziffer 20 ff, in der „Zulassungsbescheinigung“ unter Ziffer 15, wobei dort Sondergrößen nicht immer eingetragen sind). Die Größen dürfen untereinander nicht unterschiedlich sein. Laut ADAC macht das "Mischen" von Sommer- und Winterreifen auf einem Fahrzeug selbstverständlich keinen Sinn, da die winterliche Verkehrssicherheit von dem "schwächsten" Reifen auf dem Fahrzeug eingeschränkt wird. Die Fahrcharakteristik eines Fahrzeugs kann sich bei Mischbereifung stark verändern. Besonders in kritischen Situationen wie Glatteis oder Aquaplaning macht sich das bemerkbar. Der Bremsschwerpunkt kann sich verlagern und das Auto reagiert dann ganz anders." Die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Reifen könnte zu einer Über- beziehungsweise Untersteuerung des Wagens führen. Deswegen sollten bei Verwendung von Winterreifen diese auf alle Radpositionen montiert werden, da anderenfalls der positive Effekt der Winterreifen überhaupt in Frage zu stellen ist. Richtig gefährlich kann es werden, wenn Sommer- und Winterreifen auf einer Achse gemischt werden. Nur in Ausnahmefällen kann es unumgänglich sein, im Winter Sommer- und Winterreifen zu kombinieren (z.B. nach Reifenpannen). Wenn Reifen unterschiedlicher Qualität (z.B. wegen unterschiedlicher Profiltiefen) auf einem Pkw montiert werden sollen, gehören die besseren Reifen auf die Hinterachse. Wer Sicherheit groß schreibt und keine Kompromisse eingehen will, verwendet also am besten eine komplett einheitliche Bereifung vom gleichen Hersteller. Das schützt laut ACE auch vor Komplikationen bei der Erteilung der TÜV-Prüfplakette. Wenn Prüfingenieure mitunter die Plakette wegen uneinheitlicher Bereifung verweigern, argumentieren sie häufig mit besagter europäischer Richtlinie. Vorrang habe aber die Deutsche Straßenverkehrszulassungsordnung, betont der ACE. Unsere Tipps zur Reifenwahl:
Übrigens: kfztech.de empfiehlt den Kauf von Öko-Reifen, weil diese bis zu einen halben Liter Kraftstoff je 100 Kilometer einsparen. Über die Lebensdauer des Reifen gerechnet, kauft man die Reifen sozusagen zum Nulltarif und tut was für die Umwelt. Lesen sie auch:
Quelle: BRV, ADAC, ACE
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