Nicht
nur unser Sozialsystem, die Abgasvorschriften und die europäische
Wirtschaft richten sich nach den USA aus – unübersehbar sind die
nichtmetrischen Einheiten auf der Reifenflanke. Die EWG, die Vereinten
Nationen und der deutsche Verkehrsminister – alle wollen dem Reifen
etwas Gutes antun. Da reicht eben der Platz nicht mehr für die
Beschriftung auf einer Seite aus – zwei Seiten müssen identifiziert
werden. Schließlich muss dem Reifenhersteller zugebilligt werden, dass er
mit schönen Namen - vom Feuerstein bis zum Feuerfalken - von Modetrends
wie Umweltschutz und Energiebewusstsein - auf der Reifenflanke werben
darf.
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Nationales
Recht konkurriert zunächst mit dem EWG-Recht von 1992 (Richtlinie
92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen
und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage), das sich wiederum auf
das EWG-Betriebserlaubnisverfahren gemäß der Richtlinie 70/156/EWG des
Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedsstaaten stützte. Sie empfahl schon damals, den technischen
Vorschriften Rechnung zu tragen, die die UN-Wirtschaftskommission für
Europa (ECE:
Economic Commission for Europe) in der Regelung Nr. 30 („Einheitliche
Vorschriften für die Genehmigung der Luftreifen für Kraftfahrzeuge und
ihre Anhänger“) erlassen hatte. Regelung Nr. 54 („Einheitliche
Vorschriften für die Genehmigung der Luftreifen für Nutzfahrzeuge und
ihre Anhänger“) und Nr. 64 („Einheitliche
Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen, die mit
Noträdern/-reifen ausgerüstet sind“) sollten ebenfalls in nationales
Recht übernommen werden. Für Motorräder gilt die ECE-Regelung Nr. 75 („Einheitliche
Bedingungen für die Genehmigung von Luftreifen für Krafträder und
Mopeds“). |
Seit
Herbst 1998 wurden die ECE-Vorschriften auch zum nationalen Recht
erhoben, so dass wir uns wieder an das Technische Englisch, die
amerikanischen Pfunde und die männliche Daumenbreite (= 1 inch) gewöhnen
müssen.
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In den Grafiken, Bild Dot-Seite
und Bild
Nicht-Dot-Seite sind die beiden – verschiedenen
Reifenseitenwände eines Pkw-Reifens, der als Reservereifen im Kofferraum
als Ersatzreifen eines Daimlers liegt, dargestellt.
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Hier
handelt es sich um einen symmetrischen Reifen, der weder eine
Außen/Innenflanke noch einen Pfeil für die Laufrichtung besitzt. Deshalb
kann man ihn in eine DOT- und in eine Nicht-DOT-Seite unterteilen.
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Die
Genehmigungen für die Zulassung der Reifen wurden in den einzelnen
UN-Ländern erteilt. Beispielsweise hatte die Bundesrepublik Deutschland
die Nummer 9 erhalten, Holland die Nr. 4. Aber auch die DDR war Mitglied
der UN und erhielt die Nr. 15. Das abgebildete Genehmigungszeichen weist
auf Spanien hin; rechts davon die Genehmigungsnummer. |
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Neben
der Zulassung des Reifens ist in erster Linie die Reifengröße, die
Reifenbauart (heute fast ausschließlich radiale Bauweise der Karkasse)
und die maximale Geschwindigkeit (Speed Index) für den Kunden wichtig.
Die Reifengröße ist für den Platzbedarf im Radkasten und die
Genauigkeit des Tachos verantwortlich und ist in den Fahrzeugpapieren
(Zulassung) eingetragen.
Die
Geschwindigkeitssymbole (Speed Index) sind für die maximale
Fahrgeschwindigkeit bzw. einer Referenzgeschwindigkeit (bei Nfz)
festgelegt.
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Die
Tragfähigkeit T eines Reifens über den Lastindex (LI)
kann man in einer Tabelle
nachschlagen, sofern die Belastungsangabe nicht auf der Reifenseitenwand
zu erkennen ist.
Für
Besitzer eines Taschenrechners lässt sich hinreichend genau der Wert
ebenfalls ermitteln, wenn die Eingabe von Potenzen keine Schwierigkeit
bereitet. Schließlich muss die 80. Wurzel gezogen werden.
Für die
"Fachrechenlehrer" gibt es hier
genauere Einzelheiten. |
Die
einzelnen Links im Überblick:
Bild
Dot-Seite des Reifens |
Bild
Nicht-Dot-Seite des Reifens |
Tabelle
Speed Index | Tabelle Tragfähigkeit mit
Diagramm
Mathematik
am Reifen (Tragfähigkeitsberechnung)
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Mein herzlicher Dank
geht an Manfred Scholz, der mir seinen Beitrag unentgeltlich zur
Veröffentlichung zur Verfügung gestellt hatte. Inhaltliche Änderungen
wurden von mir nicht vorgenommen.
Seine Homepage:
www.scholz66.de
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